Allgemeine Bestimmungen:
Gültigkeit
Diese Ehrungsordnung gilt für alle Ehrungen, die vom Schützengau Eichstätt vergeben oder über ihn vermittelt werden, und tritt im September 2025 in überarbeiteter Form in Kraft. Soweit Ehrungen bei übergeordneten Stellen (MSB – BSSB – DSB – Politik) zu beantragen sind, gilt deren Ehrungsordnung.
Ehrungsausschuss und Ehrungsreferent
Ein Mitglied der Gauverwaltung wird zum Ehrungsreferenten berufen. Der Ehrungsreferent nimmt Ehrungsanträge der Vereine und der Mitglieder der Gauverwaltung entgegen und beantragt und pflegt diese beim Verband, auch über ZMI. Der Ehrungsreferent beantragt selbstständig Ehrungen für Gauverwaltungsmitglieder und 1.Schützenmeister der Vereine nach Rücksprache mit dem 1.GSM.
Beantragte Ehrungen sind ggf. dem Ehrungsausschuss zur Zustimmung vorzulegen.
Der Ehrungsausschuss setzt sich wie folgt zusammen: alle Gauschützenmeister ( 1. 2. 3. etc.) – 1.Gauschriftführer – 1.Gauschatzmeister – 1.Gausportleiter und Ehrungsreferent.
Der Ehrungsausschuss tritt auf Wunsch eines Gauverwaltungsmitgliedes zusammen, oder zur Abstimmung mit dem Ehrungsreferenten. Die Mitglieder des Ehrungsausschusses werden über
die zu vergebenen Ehrungen informiert und sind gehalten Vorschläge zu machen. Der Ehrungsausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit. Änderungen dieser Ehrungsordnung kann der Ehrungsausschuss einstimmig beschließen.
Antragstellung
- Die Protektorabzeichen, sowie alle Ehrenzeichen für langjährige Mitgliedschaft und auch alle anderen Ehrennadeln und Ehrenzeichen ( Gau – MSB – BSSB – DSB ) – ausgeschlossen sind die Leistungsabzeichen, sind mit den entsprechenden Formblättern oder ggf. mittels ZMI beim Ehrungsreferenten zu beantragen. Die Art der Ehrung richtet sich nach den Kriterien der übergeordneten Stellen, die Gaue erhalten dazu jährlich ein bestimmtes Kontingent ( MSB – BSSB – DSB ). Die Anträge müssen bis Ende September vorliegen und mit dem gewünschten
Ehrungsdatum versehen sein. Es können unterjährig Vorschläge der Vereine eingereicht werden. Bitte beachten, dass höhere Ehrungen bereits im Vorjahr beantragt werden müssen, da diese durch den Ehrungsausschuss des MSB bzw. BSSB genehmigt werden. Formblätter sind ggf. auf den Internetseiten des BSSB, MSB oder des Schützengaues zu finden. - Gauehrennadeln können von den Vereinen formlos und ganzjährig beantragt werden - unter Angabe von Name, Adresse, Vereinsfunktionen sowie einer Begründung des
Antrags. Das Vergabedatum wird vom Ehrungsreferenten nach Rücksprache mit dem 1.GSM festgelegt. - Gauehrenzeichen können von den Vereinen formlos bis Ende September beim Ehrungsreferenten eingereicht werden - unter Angabe von Name, Adresse, Vereinsfunktionen und einer Begründung des Antrags. Es stehen jährlich nur eine bestimmte Anzahl von Gauehrenzeichen zur Verfügung, die Anzahl legt der Gauehrungsausschuss fest.
- Dem Ehrungsausschuss obliegt es, selbst Ehrungen an Funktionäre, Sportler oder Mitglieder zu vergeben.
- Der 1.GSM als Laudator und der Ehrungsreferent als Verwalter der Ehrungen, bleiben bei Gauehrungen außer Acht. Das Gauehrenzeichen in Silber, Gold, und Gold-Sonderstufe werden diesen beiden Funktionären nach jeweils einer Amtszeit(4Jahre –Mindestzeitraumvon 5Jahren ist zu beachten) rückwirkend zum Beginn der Amtszeit formlos verliehen.
Verleihung
- Alle genehmigten Ehrenzeichen werden in würdiger Form und in einem entsprechenden Rahmen (z.B. Gauehrenabend oder MSB-Tag) verliehen. Die Gauehrennadel kann auch an der Jahreshauptversammlung eines Vereins ausgegeben werden.
- Zu allen Ehrenzeichen werden durch die genehmigten Stellen Urkunden erstellt, deren Gestaltung sich nach der Bedeutung der Ehrung richtet.
- Zwischen den einzelnen Ehrungen soll ein längerer jährlicher Zeitraum liegen, dieser Zeitraum wird von den übergeordneten Ehrungsordnungen geregelt. Der Zeitraum der Gauehrungen wird durch die Gauverwaltung geregelt.
- Ist bei Ehrungen in den Vereinen ein Mitglied der Gauverwaltung anwesend, so soll es bei der Verleihung von Ehrenzeichen (Gau – MSB – BSSB – DSB) mitwirken oder diese selbst vornehmen.
Ehrungen und Abzeichen
1. Mitgliedsehrungen
- Mitgliedschaft des BSSB
Können für Mitglieder des BSSB beim Gauehrungsreferenten beantragt werden. - Mitgliedschaft des DSB
Können für Mitglieder des DSB beim Gauehrungsreferenten beantragt werden.
Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft
- Ehrenzeichen für 10-jährige Mitgliedschaft (BSSB)
- Ehrenzeichen für 25-jährige Mitgliedschaft (BSSB und DSB)
- Ehrenzeichen für 40-jährige Mitgliedschaft (BSSB und DSB)
- Ehrenzeichen für 50-jährige Mitgliedschaft (BSSB und DSB)
- Ehrenzeichen für 60-jährige Mitgliedschaft (BSSB und DSB)
- Ehrenzeichen für 70-jährige Mitgliedschaft (BSSB und DSB)
- Ehrenzeichen für 75-jährige Mitgliedschaft (DSB)
- Ehrenzeichen für 80-jährige Mitgliedschaft (DSB)
- Ehrenzeichen für 85-jährige Mitgliedschaft (DSB)
2. Besondere Ehrungen
- Protektorabzeichen des BSSB in Silber
Das Protektorabzeichen seiner königlichen Hoheit Herzog Franz von Bayern kann jeder Verein für langjährige und besonders verdiente Mitglieder jährlich für 50 Mitglieder eine Ehrung beim Gauehrungsreferenten beantragen.
(Beispiel: bei 100 Mitgliedern = 2 Ehrungen pro Jahr) - Protektorabzeichen des DSB in Silber
Die vom Deutschen Schützenbund im Einvernehmen mit seinem Protektor, S.H. Andreas Prinz von Sachsen-Coburg und Gotha, herausgegebene Ehrung wird verliehen in der Stufe SILBER für besondere Verdienste um das deutsche Schützenwesen an Personen, die mindestens 5 Jahre Mitglied in einem Verein sind, der einem Landesverband des Deutschen Schützenbundes angeschlossen ist. Vereine können für einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren für je angefangene 20 Mitglieder die Erteilung eines Zeichens beim Gauehrungsreferenten beantragen und es an Mitglieder vergeben, welche die o. g. Voraussetzungen für die Verleihung erfüllen.
3. Traditionelle Ehrungen (Gauehrenzeichen)
A) Ehrennadel in Gold
- Kann an alle Mitglieder der Vereine im Schützengau Eichstätt verliehen werden
- Kann an verdiente Schützinnen und Schützen außerhalb des Schützengaues Eichstätt verliehen werden
B) Ehrenzeichen in Silber
- Kann nur an Mitglieder des Schützengaues Eichstätt verliehen werden. Ausnahmen kann die Gauverwaltung genehmigen.
- Mitglieder der Gauverwaltung können nach 5-jähriger, aktiver Tätigkeit geehrt werden
- 1.Schützenmeister der Gauvereine können nach 5 – 7-jähriger aktiver Vereinstätigkeit damit geehrt werden
- sehr erfolgreiche Sportschützen des Gaues und welche für den Schützengau Eichstätt ( SSG ) Erfolge erzielen, können damit ausgezeichnet werden
- sehr erfolgreiche und aktive Vereinsmitglieder mit langjähriger Vorstandstätigkeit können damit geehrt werden.
C ) Ehrenzeichen in Gold
- kann nur an Mitglieder des Schützengaues Eichstätt verliehen werden, Ausnahmen regelt die Gauverwaltung
- an Mitglieder der Gauverwaltung, nach aktiver, erfolgreicher 6-jähriger Mitarbeit
- an 1.Schützenmeister der Gauvereine, nach einer 10-jährigen, aktiven, ehrenamtlichen Funktionärstätigkeit
- an sehr erfolgreiche Sportschützen des Schützengaues Eichstätt
- sehr erfolgreiche und aktive Vereinsmitglieder mit mindestens 12-jähriger Vorstandstätigkeit können damit geehrt werden.
D) Ehrenmitgliedschaft
- kann nur in sehr seltenen Fällen vergeben werden – Entscheidung durch die Gauversammlung
- langjährige Verdienste im/um den Schützengau
- die Ehrungen „A – D„ können nur von Mitgliedern der Gauverwaltung verliehen und vorgenommen werden.
- die Ehrung „A„ kann bei allen Veranstaltungen verliehen werden
- die Ehrungen „B – D„ können und werden nur am alljährlichen Gauehrenabend verliehen
- die Auswahl der zu ehrenden Personen nimmt der Gauehrungsausschuss vor
- die Ehrungen „A – D„ können von den Vereinen mit einem formlosen Antrag beim Gauehrungsreferenten (
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- Ehrenmitglieder können nur natürliche Personen werden, die sich um den Schießsport, dem Schützenwesen und dem Schützengau Eichstätt verdient gemacht haben.
- Die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft setzt die Ehrenmitgliedschaft in einem der angeschlossenen Schützenvereine des Schützengaues Eichstätt voraus. Dies gilt nicht für Mitglieder der Gauverwaltung, die dieser mindestens 12 Jahre ( 3 neue Wahlperioden ) angehört haben.
- Das Mindestalter der Ehrenmitglieder beträgt mindestens 60 Jahre.
- Amtierende Mitglieder der Gauverwaltung oder einer Vereinsvorstandschaft können nicht zum Ehrenmitglied vorgeschlagen werden.
- Ehrenmitglieder werden der Gauversammlung zur Abstimmung vorgeschlagen und anschließend in einem würdigen Rahmen am Gauehrenabend ernannt. Eine Ernennungsurkunde wird verliehen und dazu eine würdige Laudatio gehalten.
- Vorschlagsberechtigt sind das Gauschützenmeisteramt und die 1.Schützenmeister im Schützengau Eichstätt.
4. Leistungsabzeichen/nadeln
- Leistungsabzeichen des BSSB
Das Leistungsabzeichen des BSSB kann beim Gausportleiter nach erreichten Ringzahlen beantragt werden. Dieser Antrag wird nach Prüfung an den zuständigen Verband weitergeleitet.
- Bronze, Silber, Gold, Groß Gold und Meister - Leistungsabzeichen des DSB
Das Leistungsabzeichen des DSB kann beim Gausportleiter nach erreichten Ringzahlen beantragt werden. Dieser Antrag wird nach Prüfung an den zuständigen Verband weitergeleitet.
- Bronze, Silber und Gold
- Meisterschützenabzeichen
5. Ehrungen für Vereine
wird nur verliehen, wenn der Verein das Jubiläum feiert!
- 100 jähriges Jubiläum Plakette in Bronze
- 125 jähriges Jubiläum Fahnennagel in Bronze ( DSB )
- 150 jähriges Jubiläum Plakette in Bronze ( BSSB – DSB )
- 175 jähriges Jubiläum Fahnennagel in Bronze
- 200 jähriges Jubiläum Plakette in Silber ( BSSB – DSB )
- 225 jähriges Jubiläum Fahnennagel versilbert
- 250 jähriges Jubiläum Plakette in Silber ( BSSB – DSB )
- 275 jähriges Jubiläum Fahnennagel versilbert
- 300 jähriges Jubiläum Plakette in Gold
- für alle weiteren 50 Jahre Plakette in Gold
Übersicht
- Gau
- Gauehrennadel in Gold
- Gauehrenzeichen in Silber
- Gauehrenzeichen in Gold
- Gau-Ehrenbrief
- Ehrenmitgliedschaft - MSB
- Ehrenmitgliedschaft mit Ehrenzeichen in Gold
- Ehrenbrief mit Ehrenzeichen in Silber
- Ehrenring
- Peter Lorenz Nadel in Bronze, Silber, Gold und Gold mit Kranz
- Großes Ehrenzeichen des MSB in Gold
- Ehrennadel des MSB in Gold
- Medaille des Bezirksschützenmeisters in Bronze, Silber und Gold - BSSB
- Protektorabzeichen in Silber und Gold
- Ehrenmitgliedschaft
- Ehrenring
- Großes Ehrenzeichen in Silber, Gold und Gold Sonderstufe
- Ehrenzeichen (groß-rot)
- Ehrennadel (gold-rot)
- Verdienstnadel in Anerkennung - DSB
- Protektorabzeichen in Silber und Gold
- Ehrenkreuz in Bronze, Silber, Gold und Gold Sonderstufe
- Goldene Medaille am Grünen Band
- Goldene Verdienstnadel
- Sebastianusnadel
- Verdienstnadel des Präsidenten in grün, Bronze, Silber und Gold - Damen
- Damennadel des MSB in Bronze, Silber und Gold (siehe Damenseite) - Jugend
- Jugendnadel in Bronze, Silber und Gold - Ehrenzeichen des Bay. Ministerpräsidenten
- Ehrungen für Vereine
- Urkunde des DSB ab dem 50-jährigen Bestehen
- Plakette Bronze, Silber und Gold ab dem 100-jährigen Bestehen
- Fahnennagel Bronze, Silber und Gold ab dem 125-jährigen Bestehen - Ehrungen für Böllerschützen
- siehe Böllerseite
Reihenfolge
Jede höhere Ehrung setzt den Besitz der vorhergegangenen Ehrung voraus
Die Ehrungen sollen/müssen in folgender Reihenfolge vorgenommen werden:
- G01093 Gauehrennadel in Gold
- 100000 Verdienstnadel des BSSB „in Anerkennung“
- M-001 Ehrennadel des MSB in Gold
- M-014 Peter Lorenz Nadel in Bronze Funktionäre (sofern Punktzahl erreicht)
- M-014S Peter Lorenz Nadel in Bronze Sport (sofern Punktzahl erreicht)
- G01092 Gauehrenzeichen in Silber
- 100006 Kleine Ehrennadel des BSSB in Gold
- 200001 Ehrennadel des DSB in Gold
- 100007 Große Ehrennadel des BSSB in Rot
- 200002 Ehrenkreuz des DSB in Bronze (EKIII)
- M-015 Peter Lorenz Nadel in Silber Funktionäre (sofern Punktzahl erreicht)
- M-015S Peter Lorenz Nadel in Silber Sport (sofern Punktzahl erreicht)
- G01094 Gauehrenzeichen in Gold
- 100012 Großes Ehrenzeichen des BSSB in Silber
- 200003 Ehrenkreuz des DSB in Silber (EKII)
- 200004 Goldene Medaille am grünen Bande des DSB
- M-016 Peter Lorenz Nadel in Gold Funktionäre (sofern Punktzahl erreicht)
- M-016S Peter Lorenz Nadel in Gold Sport (sofern Punktzahl erreicht)
- 100011 Großes Ehrenzeichen des BSSB in Silber Sonderstufe
- 200005 Ehrenkreuz des DSB in Gold (EKI)
Bitte beim Beantragen von Ehrungen auf den richtigen Ehrungscode achten und im Antragstext die Begründung für die Ehrung angeben!!!
Bei der Beantragung von Peter-Lorenz-Nadeln muss im Antragstext die erreichte Punktzahl laut Ehrungsordnung angegeben werden.
Nachdem Ehrungen im Sinne dieser Ehrungsordnung an nicht mehr im Ehrenamt tätige Mitglieder des Mittelfränkischen Schützenbundes nicht mehr vergeben
werden können, verleiht das Bezirksschützenmeisteramt das
- M-013 Großes Ehrenzeichen in Gold
Die Ehrungsvoraussetzungen für jedes Ehrenzeichen sind in den jeweiligen Ehrungsordnungen hinterlegt.
Ehrungsordnung als PDF (inkl. der Übersicht der Ehrungen des BSSB und DSB)