Allgemeine Bestimmungen:
Gültigkeit
Diese Ehrungsordnung gilt für alle vom und über den Schützengau Eichstätt zu vergebenen Ehrungen und tritt im Januar 2018 – in überarbeiteter Form - in Kraft.
Soweit Ehrungen bei übergeordneten Stellen (MSB – BSSB – DSB – Politik) zu beantragen sind, gilt deren Ehrungsordnung.
Ehrungsausschuss und Ehrungsreferent
Ein Mitglied der Gauverwaltung wird zum Ehrungsreferenten berufen.
Der Ehrungsreferent führt ein Verzeichnis über die die Ehrungen und die Geehrten. Er nimmt Ehrungsanträge der Vereine und der Mitglieder der Gauverwaltung entgegen und beantragt und pflegt diese beim Verband, auch über ZMI.
Der Ehrungsreferent beantragt selbstständig Ehrungen für Gauverwaltungsmitglieder und 1.Schützenmeister der Vereine nach Rücksprache mit dem 1.GSM.
Beantragte Ehrungen sind ggf. dem Ehrungsausschuss zur Zustimmung vorzulegen.
Der Ehrungsausschuss setzt der sich wie folgt zusammen:
alle Gauschützenmeister ( 1. 2. 3. etc.) – 1.Gauschriftführer – 1.Gauschatzmeister – 1.Gausportleiter und Ehrungsreferent
Der Ehrungsausschuss tritt auf Wunsch eines Gauverwaltungsmitgliedes zusammen, oder zur Abstimmung mit dem Ehrungsreferenten. Die Mitglieder des Ehrungsauschusses werden über die vergebenen Ehrungen informiert und sind gehalten Vorschläge zu machen.
Der Ehrungsausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit.
Änderungen dieser Ehrungsordnung kann der Ehrungsausschuss einstimmig beschließen.
Antragstellung
- Das Protektorabzeichen, sowie alle Ehrenzeichen für langjährige Mitgliedschaft, sind mit den entsprechenden Formblättern oder ggf mittels ZMI beim Ehrungsreferenten zu beantragen.
Die Anträge müssen 6 Wochen vor der Ehrungsvergabe vorliegen und mit dem gewünschten Ehrungsdatum versehen sein.
Formblätter sind ggf. auf den Internetseiten des BSSB, MSB oder des Schützengaues zu finden. - Alle anderen Ehrennadeln und Ehrenzeichen ( Gau – MSB – BSSB – DSB ) werden einmal jährlich mit den entsprechenden Anträgen durch den Ehrungsreferenten ( Ehrungsausschuss ) an die Vereine vergeben.
Die Art der Ehrung richtet sich nach den Kriterien der übergeordneten Stellen, die Gaue erhalten dazu jährlich ein bestimmtes Kontingent ( MSB – BSSB – DSB ).
Es können unterjährig Vorschläge der Vereine eingereicht werden. - Gauehrennadeln können von den Vereinen in formloser Art, unter Angabe von Name – Adresse – Vereinsfunktionen – Begründung des Antrages ganzjährig beantragt werden.
Das Vergabedatum wird vom Ehrungsreferenten nach Rücksprache mit dem 1.GSM festgelegt. - Gauehrenzeichen können von den Vereinen in formloser Art, unter Angabe von Name – Adresse – Vereinsfunktionen – Begründung des Antrages – bis Anfang Oktober bei einem Mitglied des Ehrungsauschusses eingereicht werden.
Es stehen alljährlich nur eine bestimmte Anzahl von Gauehrenzeichen zur Verfügung, die Anzahl legt der Gauehrungsausschuss fest. - Dem Gauschützenmeisteramt obliegt es, selbst Ehrungen an Funktionäre – Sportler oder Mitglieder zu vergeben.
- Der 1.GSM als Laudator und der Ehrungsreferent als Verwalter der Ehrungen, bleiben bei Gauehrungen außer Acht. Das Gauehrenzeichen in Silber, Gold, und Gold-Sonderstufe werden diesen beiden Funktionären nach jeweils einer Amtszeit(4Jahre –Mindestzeitraumvon 5Jahren ist zu beachten) rückwirkend zum Beginn der Amtszeit formlos verliehen.
Verleihung
- Alle genehmigten Ehrenzeichen werden in würdiger Form und in einem entsprechendem Rahmen (z. B.: Gauehrenabend – MSB-Tag ) verliehen.
- Zu allen Ehrenzeichen –außer der Gauehrennadel- werden durch die genehmigten Stellen Urkunden erstellt, deren Gestaltung sich nach der Bedeutung der Ehrung richtet.
- Zwischen den einzelnen Ehrungen soll ein längerer jährlicher Zeitraum liegen, dieser Zeitraum wird von den übergeordneten Ehrungsordnungen geregelt.
Der Zeitraum der Gauehrungen wird durch die Gauverwaltung ( eigene Ehrungsordnung ) geregelt. - Ist bei Ehrungen in den Vereinen ein Mitglied der Gauverwaltung anwesend, so hat er bei der Verleihung von Ehrenzeichen ( Gau – MSB – BSSB – DSB ) mitzuwirken oder selbst vorzunehmen.
Reihenfolge
Die Ehrungen sollten nach Möglichkeit in folgender Reihenfolge, unter Berücksichtigung der Zeitspanne und im Wechsel der übergeordneten Stellen ( entsprechende Ehrungsordnungen / siehe Vergabeliste des MSB) vorgenommen werden:
Gauehrungen:
- Gauehrennadel in Gold
- Gauehrenzeichen in Silber
- Gauehrenzeichen in Gold
- Gauehrenzeichen in Gold – neu
- Ehrenmitgliedschaft
MSB – Ehrungen:
- Verdienstnadel des MSB „In Anerkennung„
- Peter – Lorenz – Nadel in Bronze
- Peter – Lorenz – Nadel in Silber
- Peter – Lorenz – Nadel in Gold
- Ehrenbrief
- Ehrenring
- Ehrenmitgliedschaft
BSSB – Ehrungen:
- Verdienstnadel des BSSB „In Anerkennung„
- Ehrennadel des BSSB in Gold
- Ehrenzeichen des BSSB Golg/Rot
- Großes Ehrenzeichen in Silber
DSB – Ehrungen:
- Ehrennadel des DSB in Gold
- Ehrenkreuz in Bronze ( EK III )
- Ehrenkreuz in Silber ( EK II )
- Goldene Medaille am grünen Band
- Ehrenkreuz in Gold ( EK I )
- Ehrenkreuz – Sonderstufe
Politische Ehrungen:
Ehrennadel des Ministerpräsidenten
Bundesverdienstorden
Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft
BSSB – Ehrenzeichen
10 – 25 – 40 – 50 – 60 – 70 jährige Mitgliedschaft im Bayerischen Sportschützenbund
DSB – Ehrennadel
25 – 40 – 50 – 60 – 70 jährige Mitgliedschaft im Deutschen Schützenbund
Ehrungen für Vereine
- 100 jähriges Jubiläum Plakette in Bronze
- Sportplakette des Bundespräsidenten für 100 jährige und ältere Vereine
- 125 jähriges Jubiläum Fahnennagel in Bronze ( DSB )
- 150 jähriges Jubiläum Plakette in Bronze ( BSSB – DSB )
- 175 jähriges Jubiläum Fahnennagel in Bronze
- 200 jähriges Jubiläum Plakette versilbert ( BSSB – DSB )
- 225 jähriges Jubiläum Fahnennagel versilbert
- 250 jähriges Jubiläum Plakette versilbert ( BSSB – DSB )
- 275 jähriges Jubiläum Fahnennagel versilbert
- 300 jähriges Jubiläum Plakette vergoldet
Diese Ehrungen sind mit einem formlosen Antrag über den Schützengau Eichstätt beim Ehrungsausschuss zu beantragen.
Ehrungen des Schützengaues Eichstätt
A) Ehrennadel in Gold
# Kann an alle Mitglieder der Vereine im Schützengau Eichstätt verliehen werden
# Kann an verdiente Schützinnen und Schützen außerhalb des Schützengaues Eichstätt verliehen werden
B) Ehrenzeichen in Silber
# Kann nur an Mitglieder des Schützengaues Eichstätt verliehen werden. Ausnahmen kann die Gauverwaltung genehmigen.
# Mitglieder der Gauverwaltung können nach 5 jähriger aktiver Tätigkeit geehrt werden
# 1.Schützenmeister der Gauvereine können nach 5 – 7 jähriger aktiver Vereinstätigkeit damit geehrt werden
# sehr erfolgreiche Sportschützen des Gaues und welche für den Schützengau Eichstätt ( SSG ) Erfolge erzielen, können damit ausgezeichnet werden
# sehr erfolgreiche und aktive Vereinsmitglieder mit langjähriger Vorstandstätigkeit, können damit geehrt werden.
C ) Ehrenzeichen in Gold
# kann nur an Mitglieder des Schützengaues Eichstätt verliehen werden, Ausnahmen regelt die Gauverwaltung
# an Mitglieder der Gauverwaltung, nach aktiver, erfolgreicher 6 jähriger Mitarbeit
# an 1.Schützenmeister der Gauvereine, nach einer 10 jährigen aktiver, erfolgreichen ehrenamtlicher Funktionärstätigkeit
# an sehr erfolgreiche Sportschützen des Schützengaues Eichstätt
# sehr erfolgreiche und aktive Vereinsmitglieder mit mindestens 12jähriger Vorstandstätigkeit, können damit geehrt werden.
D ) Ehrenzeichen GOLD / Sonderstufe
# kann nur an Schützenfunktionäre innerhalb des Schützengaues Eichstätt verliehen werden
# für langjährige Mitglieder der Gauverwaltung
# für Ehrenschützenmeister der Vereine
# für 1.Schützenmeister, die ihre ehrenamtliche Vereinstätigkeit beenden und alle anderen Ehrenzeichen schon besitzen
E ) Ehrenmitgliedschaft
# kann nur in sehr seltenen Fällen vergeben werden – Entscheidung durch die Gauversammlung.
# langjährige Verdienste im/um den Schützengau
Allgemeine Bestimmungen zu den Gauehrenzeichen
# die Ehrungen „ A – E „ können nur von Mitgliedern der Gauverwaltung verliehen und vorgenommen werden.
# die Ehrung „ A „ kann bei allen Veranstaltungen verliehen werden.
# die Ehrungen „ B – E „ können und werden nur am alljährlichen Gauehrenabend verliehen
# die Auswahl der zu ehrenden Personen nimmt der Gauehrungsausschuss vor.
# die Ehrungen „ A – E „ können von den Vereinen mit einem formlosen Antrag bei dem Gauehrungsreferenten ( ehrungen [@] schuetzengau-eichstaett.de ) beantragt werden.
Verleihung der Ehrenmitgliedschaft
- Ehrenmitglieder können nur natürliche Personen werden, die sich um den Schießsport – dem Schützenwesen und dem Schützengau Eichstätt verdient gemacht haben.
- Die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft setzt die Ehrenmitgliedschaft in einem der angeschlossenen Schützenvereine des Schützengaues Eichstätt voraus. Dies gilt nicht für Mitglieder der Gauverwaltung, die dieser mindestens 12 Jahre ( 3 neue Wahlperioden ) angehört haben.
- Das Mindestalter der Ehrenmitglieder beträgt mindestens 60 Jahre.
- Amtierende Mitglieder der Gauverwaltung oder einer Vereinsvorstandschaft können nicht zum Ehrenmitglied vorgeschlagen werden.
- Ehrenmitglieder werden der Gauversammlung zur Abstimmung vorgeschlagen und anschließend in diesem würdigen Rahmen am Gauehrenabend ernannt. Eine Ernennungsurkunde wird verliehen und dazu eine würdige Laudatio gehalten.
- Vorschlagsberechtigt sind das Gauschützenmeisteramt und die 1.Schützenmeister des Schützengaues Eichstätt.
Allgemeine Bestimmungen
- Alle Änderungen in den Vereinsvorstandschaften sind umgehend dem Schützengau Eichstätt zu melden, und im ZMI zu aktalisieren.
- Entsprechend der verschiedenen Ehrungsordnungen ( Gau – MSB – BSSB – DSB ) sind ggf. entsprechende Anträge/ZMI zu verwenden.
Anträge sind ggf. auf den Internetseiten( MSB – BSSB – DSB ) vorhanden. - Die Vergabe der Peter – Lorenz – Nadel ( Mittelfränkischer Schützenbund ) nach einem Punktesystem und wird in 3 Kategorien vergeben ( Bronze – Silber – Gold ) – das Punktesystem ist in der Ehrungsordnung des MSB ersichtlich.
- Die Vereine sind angehalten selbst Aufzeichnung über Ihre Funktionäre zu führen und das Punktesystem für die Peter-Lorenz-Nadel selbstständig zu pflegen