Hochbrück. Gesonderte Regeln gelten für den Sport: Der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren Nutzung sind grundsätzlich untersagt. Der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich kann unter Einhaltung besonderer Voraussetzungen aber aufgenommen werden. Ausnahme bildet bis auf Weiteres der kontaktlose Einzelsport im Freien.

Bogensport im Freien – einschließlich 3D-Bogenparcours – sind ab dem 11. Mai 2020 wieder möglich!

Voraussetzungen:

1. Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen,

2. Einhaltung des Distanzgebotes von 1,5 Metern zwischen zwei Personen,

3. Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen (inklusive Trainer und Aufsicht!),

4. kontaktfreie Durchführung,

5. keine Nutzung von Umkleidekabinen,

6. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten,

7. keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich,

8. Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen,

9. keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig,

10. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und

11. keine Zuschauer.

Masken sind für die Schießtrainings im Freien nicht vorgeschrieben.

(siehe auch BSSB)

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