Böllerschützen ließen sich über Neuerungen informieren

In die Grundlage des Bierbrauens ließen sich die Böllerschützen der benachbarten Schützengaue Eichstätt und Schwabach-Roth-Hilpoltstein einweihen. Nach einer eindrucksvollen Führung stellte die Privatbrauerei Hofmühl ihr Bräustüberl zu einer gauübergreifenden Arbeitssitzung zur Verfügung.
Die Gauschützenmeister
Karl Renn (Eichstätt) und Josef Grillmayer (Schwabach-Roth-Hilpoltstein) waren einer Meinung, dass Tradition und Brauchtum eine wertvolle Säule für das Schützenwesen seien. Die Böllerschützen leisten mit ihren Auftritten einen enormen Beitrag für das Ansehen in der Öffentlichkeit. Diese Präsentationen sollten etwas Besonderes sein - man solle nicht bei jedem Anlass böllern.
Landesböllerreferent Xaver Wagner wies klar auf das Handbuch der Sicherheitsregeln für Böllerschützen hin, in dem nur Vorlagen aus
Kork oder leichten, weichen nicht brennbaren Materialien zugelassen sind. Das immer wieder Schussversager eigenmächtig nachgeschossen werden bezeichnete Xaver Wagner als Unsitte. Über eine disziplinarische Ahndung bei solchen Verstößen an Böllerschützentreffen werde bereits beim BSSB nachgedacht.


Auch die seit 1. Januar gültige neue Beschussgebührenverordnung wurde von Wagner besprochen. Diese führe nicht unmittelbar zu einer Erhöhung der Prüfgebühren. Allerdings hat der Bund kürzlich höhere Anforderungen an die Wiederholungsprüfung erhöht. Sämtliche Böller müssen nun bei der Prüfung mit einer Überdruckmunition abgefeuert werden, was in den meisten Fällen mehr Zeitaufwand und damit auch die Prüfgebühr steigen lässt.
Die immer wieder vorkommende Handhabung bei Veranstaltungen den ersten Böllerschuss von außenstehenden Personen abfeuern zu lassen, die nicht in Besitz einer gültigen Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz sind, sei nicht zulässig. Darunter falle auch das Abfeuern einer Salutkanone mit einer Abzugsleine.
Als nächster Redner stand der Referent des Schützengaus Schwabach-Roth-Hilpoltstein Michael Kahr auf der Tagesordnung: Er befasste sich eingehend mit der Thematik „Aufbewahren von Böllerpulver“. Abgestimmt auf die Bedürfnisse des Böllerschützen dürfen nach dem Sprengstoffrecht nur bis zu 1 Kg in einem geeigneten unbewohnten Raum eines Gebäudes mit Wohnraum und maximal bis zu 3 Kg in einem geeigneten Gebäude ohne Wohnraum aufbewahrt werden. Der Zugriff zum Böllerpulver darf nur den Böllerschützen möglich sein, die auch für das sichere Aufbewahren verantwortlich sind.
Gemeinsam mit dem Eichstätter Gauschützenmeister Renn nutzte Wagner die Arbeitssitzung Ehrungen an langjährige aktive Böllerschützen auszusprechen. Das Böllerehrenzeichen in Silber erhielten Martin Reber und Josef Appel (SV Enzian Ochsenfeld) sowie Jürgen Omasreither (SG
Edelweiß Gammersfeld).

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