Vereinsübungsleiterlehrgang in Titting
Am Sonntag den 14.12.2003 fand unter Leitung von Franz Popp
und Richard Eder ein Vereinsübungsleiterlehrgang mit 72 Teilnehmer in Titting
statt.
Es wurde das neue Waffengesetz vom Stand 01.12.2003
erläutert. Da dieses neue Waffengesetz höchst brisant ist, wird von der SSG
Jura Altmühl im Februar ein neuer Kurs ausgeschrieben.
Es ist Pflicht nach § 10 des Waffengesetzes,
dass in den
Vereinen die Aufsichtspersonen und Vereinsverantwortlichen die Waffensachkunde
besitzen müssen. Und es muss ein Vereinsübungsleiter vorhanden sein.
Ferner ist der Verein verpflichtet, diese Personen
ordnungsgemäß zu registrieren und die Registrierung auf Verlangen der
Ordnungsbehörde vorzuzeigen.
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