Sicherheit oberstes Gebot
Böllerschützen ließen
sich über Neuerungen informieren
In
die Grundlage des Bierbrauens ließen sich die
Böllerschützen der
benachbarten
Schützengaue Eichstätt und Schwabach-Roth-Hilpoltstein einweihen. Nach einer
eindrucksvollen Führung stellte die Privatbrauerei Hofmühl ihr Bräustüberl zu
einer gauübergreifenden Arbeitssitzung zur Verfügung.
Die Gauschützenmeister
Karl Renn (Eichstätt) und Josef Grillmayer (Schwabach-Roth-Hilpoltstein)
waren einer Meinung, dass Tradition und Brauchtum eine wertvolle Säule für das
Schützenwesen seien. Die Böllerschützen leisten mit ihren Auftritten einen
enormen Beitrag für das Ansehen in der Öffentlichkeit. Diese Präsentationen
sollten etwas Besonderes sein - man solle nicht bei jedem Anlass böllern.
Landesböllerreferent
Xaver Wagner wies klar auf das Handbuch der Sicherheitsregeln für Böllerschützen
hin, in dem nur Vorlagen aus
Kork oder leichten, weichen nicht brennbaren Materialien zugelassen sind. Das
immer wieder Schussversager eigenmächtig nachgeschossen werden bezeichnete Xaver
Wagner als Unsitte. Über eine disziplinarische Ahndung bei solchen Verstößen an
Böllerschützentreffen werde bereits beim BSSB nachgedacht.
Auch die seit 1. Januar gültige neue Beschussgebührenverordnung wurde von Wagner
besprochen. Diese führe nicht unmittelbar zu einer Erhöhung der Prüfgebühren.
Allerdings hat der Bund kürzlich höhere Anforderungen an die
Wiederholungsprüfung erhöht. Sämtliche Böller müssen nun bei der Prüfung mit
einer Überdruckmunition abgefeuert werden, was in den meisten Fällen mehr
Zeitaufwand und damit auch die Prüfgebühr steigen lässt.
Die immer wieder vorkommende Handhabung bei Veranstaltungen den ersten
Böllerschuss von außenstehenden Personen abfeuern zu lassen, die nicht in Besitz
einer gültigen Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz sind, sei nicht zulässig.
Darunter falle auch das Abfeuern einer Salutkanone mit einer Abzugsleine.
Als nächster Redner stand der Referent des Schützengaus
Schwabach-Roth-Hilpoltstein Michael Kahr auf der Tagesordnung: Er befasste sich
eingehend mit der Thematik „Aufbewahren von Böllerpulver“. Abgestimmt auf die
Bedürfnisse des Böllerschützen dürfen nach dem Sprengstoffrecht nur bis zu 1 Kg
in einem geeigneten unbewohnten Raum eines Gebäudes mit Wohnraum und maximal bis
zu 3 Kg in einem geeigneten Gebäude ohne Wohnraum aufbewahrt werden. Der Zugriff
zum Böllerpulver darf nur den Böllerschützen möglich sein, die auch für das
sichere Aufbewahren verantwortlich sind.
Gemeinsam mit dem Eichstätter Gauschützenmeister Renn nutzte Wagner die
Arbeitssitzung Ehrungen an langjährige aktive Böllerschützen auszusprechen. Das
Böllerehrenzeichen in Silber erhielten Martin Reber und Josef Appel (SV Enzian
Ochsenfeld) sowie Jürgen Omasreither (SG
Edelweiß Gammersfeld).
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